Empfehlungen im Check

Verbraucherzentrale oder Versicherungsmakler: Was leistet welche Stelle?

Veröffentlicht am 31. August 2026  ·  Alle Honorare geprüft am 31.08.2026

Die kurze Antwort

Beide beraten unabhängig von einem einzelnen Versicherer, und beide sprechen konkrete Tarifempfehlungen aus. Der Unterschied liegt nicht in der Analyse, sondern in dem, was danach passiert: Die Verbraucherzentrale vermittelt keine Verträge, stellt keine Anträge und ist im Leistungsfall nicht zuständig. Dafür zahlen Ratsuchende dort ein Honorar, je nach Bundesland und Thema zwischen 30 und 310 Euro. Beim Versicherungsmakler fällt kein Honorar an, seine Courtage steckt im Beitrag, und er begleitet den Vertrag von der Voranfrage bis zum Leistungsfall.

Was die Verbraucherzentrale leistet

Die Verbraucherzentralen der Länder bieten kostenpflichtige Fachberatungen zu Versicherungen und Altersvorsorge an, persönlich vor Ort, telefonisch oder per Video. Inhaltlich geht es um Bedarfsermittlung, Prüfung bestehender Verträge und einen computergestützten Tarifvergleich. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beschreibt das Ziel ihrer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung als die Ermittlung von möglichst genau passenden, empfehlenswerten Versicherungstarifen. Die Verbraucherzentrale Berlin nennt als Leistung ausdrücklich auch, Angebote von Maklerinnen und Maklern objektiv zu bewerten.

Damit ist eine verbreitete Annahme widerlegt: Die Verbraucherzentrale sagt sehr wohl, welcher Tarif passt. Was sie nicht tut, formuliert die Verbraucherzentrale Hessen so:

„Wir verkaufen oder vermitteln – außer Wissen – nichts und erhalten keine Provisionen.“ Verbraucherzentrale Hessen, Beratung zu Berufsunfähigkeitsversicherung, abgerufen am 31.08.2026

Das ist der Kern des Unterschieds. Die Beratung endet mit der Empfehlung. Den Antrag stellt der Ratsuchende selbst, die Gesundheitsfragen beantwortet er selbst, und wenn der Versicherer Jahre später eine Leistung ablehnt, ist die Beratung von damals abgeschlossen.

Was die Beratung bei der Verbraucherzentrale kostet

Die Preise setzt jeder Landesverband selbst fest, sie unterscheiden sich erheblich. Ein Auszug, geprüft am 31.08.2026:

LandesverbandBeratungPreis
BerlinVersicherungsberatung, bis 30 Minuten30 Euro
BerlinVersicherungsberatung, bis 60 Minuten90 Euro
Nordrhein-WestfalenWelche Versicherungen nötig und sinnvoll sind, je 30 Minuten55 Euro
Nordrhein-WestfalenGeldanlage und Altersvorsorge230 Euro
Rheinland-PfalzBerufsunfähigkeitsversicherung100 Euro
Rheinland-PfalzGesamter Versicherungsbedarf125 Euro
HessenBerufsunfähigkeitsversicherung, 60 bis 120 Minuten100 bis 175 Euro
Baden-WürttembergFachberatung je Versicherungssparte90 Euro
Baden-WürttembergBerufsunfähigkeitsversicherung130 Euro
Baden-WürttembergPrivate Altersvorsorge und Geldanlage310 Euro

Mehrere Landesverbände geben ermäßigte Sozialtarife für Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG beziehen, in Berlin sind das 50 Prozent. Rheinland-Pfalz hat zusätzlich einen reduzierten Satz für Menschen unter 25 Jahren, die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung kostet dort dann 75 statt 100 Euro.

Was die Beratung bei einem Versicherungsmakler kostet

Für den Kunden nichts. Ein Versicherungsmakler wird über eine Courtage vergütet, die der Versicherer zahlt und die in den Beitrag einkalkuliert ist. Es gibt keine Rechnung, und der Beitrag wird nicht günstiger, wenn ohne Makler abgeschlossen wird: In den allermeisten Tarifen ist die Vertriebsvergütung ohnehin eingerechnet.

Der Unterschied, den man kennen sollte

Die Courtage entsteht erst, wenn ein Vertrag zustande kommt. Ein Makler hat damit ein wirtschaftliches Interesse am Abschluss. Die Verbraucherzentrale hat es nicht, weil ihr Honorar unabhängig vom Ergebnis anfällt. Das ist der ehrlichste Unterschied zwischen beiden Modellen.

Dem gegenüber steht die Haftung. Ein Versicherungsmakler ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treuhänderähnlicher Sachwalter des Versicherungsnehmers (BGH, Urteil vom 22.05.1985, IVa ZR 190/83). Er muss nach § 61 VVG befragen und beraten, das Ergebnis nach § 62 VVG dokumentieren und haftet nach § 63 VVG für Schäden aus einer Pflichtverletzung. Ein Abschluss, der nicht passt, ist für ihn teuer und nicht lukrativ.

Die Gegenüberstellung

Kriterium für Kriterium. Sechs Zeilen sind bei beiden gleich, acht unterscheiden sich.

KriteriumVerbraucherzentraleVersicherungsmakler
Kosten für den RatsuchendenHonorar, 30 bis 310 Euro je nach Land und Themakein Honorar, Courtage ist im Beitrag enthalten
Unabhängig von einem einzelnen VersichererJaJa
BedarfsanalyseJaJa
Tarifvergleich mit VergleichssoftwareJaJa
Konkrete TarifempfehlungJaJa
Bewertung eines fremden AngebotsJaJa
Haftung für die BeratungJaJa, § 63 VVG
Anonyme Risikovoranfrage bei VorerkrankungenNeinJa
Antragstellung und Begleitung der GesundheitsfragenNeinJa
Übernahme bestehender Verträge ins MandatNeinJa
Betreuung während der VertragslaufzeitNein, endet mit dem TerminJa, dauerhaft
Unterstützung im LeistungsfallNeinJa
Verfügbarkeitregional, nach Terminlage des Landesverbandsbundesweit, häufig per Video innerhalb weniger Tage
InteressenlageHonorar fällt unabhängig vom Ergebnis anCourtage entsteht nur bei Abschluss

Wann welche Stelle die richtige ist

Zur Verbraucherzentrale, wenn

  • ausdrücklich kein Abschluss gewünscht ist, sondern nur eine Einschätzung.
  • ein konkretes Angebot eines Vermittlers vorliegt und eine bezahlte Zweitmeinung ohne wirtschaftliches Interesse am Ergebnis gesucht wird.
  • es um Versicherungsrecht geht, also um Streit mit dem Versicherer über eine abgelehnte Leistung. Mehrere Landesverbände haben dafür eine eigene Rechtsberatung und Rechtsvertretung.
  • Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bezogen wird und der Sozialtarif greift.
  • es um Themen geht, die gar nicht über Vermittler laufen, etwa gesetzliche Rentenansprüche.

Zu einem Makler, wenn

  • Vorerkrankungen im Spiel sind. Die anonyme Risikovoranfrage entscheidet oft darüber, ob überhaupt Versicherungsschutz zustande kommt, und sie geht nur über einen Vermittler.
  • der Vertrag am Ende auch abgeschlossen werden soll und nicht zweimal dasselbe Gespräch geführt werden möchte.
  • jemand gebraucht wird, der in fünf Jahren noch zuständig ist, wenn sich Beruf, Einkommen oder Familienstand ändern.
  • es um den Leistungsfall geht, also darum, wer die Meldung schreibt und den Schriftwechsel führt, wenn der Versicherer nicht zahlen will.
  • ein gewachsener Vertragsbestand als Ganzes geprüft und übernommen werden soll.

Beides kombinieren

Für viele ist die Kombination die sinnvollste Variante: Beratung durch einen Makler mit konkreter Empfehlung samt Begründung und Dokumentation, anschließend diese Unterlagen der Verbraucherzentrale zur Zweitmeinung vorlegen. Genau dafür ist deren Angebot gedacht, die Verbraucherzentrale Berlin nennt die Bewertung von Maklerangeboten ausdrücklich als Leistung.

Umgekehrt funktioniert es ebenso: erst bei der Verbraucherzentrale den Bedarf ermitteln lassen, dann mit diesem Ergebnis zur Umsetzung zu einem Makler. Wichtig ist nur, dass beide Stellen von denselben Angaben ausgehen, sonst werden zwei verschiedene Fälle verglichen.

Quellen